Kosten
Kosten
Als psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder- und Jugendliche rechne ich mit allen privaten Krankenversicherungen ab.
Vor dem ersten Termin sollte bereits Kontakt zur privaten Krankenversicherung aufgenommen werden, um zu erfahren, wie viele Psychotherapieeinheiten nach dem jeweiligen individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden. Zudem sollten die Antragsformulare für eine Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung angefordert werden. Beim Ausfüllen des Antrags unterstütze ich gerne.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. RechnungsempfängerInnen sind für die termingerechte Zahlung sowie den vollständigen Rechnungsbetrag selbst verantwortlich.
Die Rechnung kann anschließend bei der jeweiligen privaten Krankenkasse zwecks Erstattung eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Gebührenordnung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung herausgegeben.
Da es sich um eine psychotherapeutische Privatpraxis handelt, besteht keine unmittelbare Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Dennoch gibt es im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung die Möglichkeit, bei der jeweiligen eigenen gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenübernahme der Psychotherapie in einer Privatpraxis zu beantragen. Ob die Krankenkasse der Kostenerstattung zustimmt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab wie z. B. unzumutbare Wartezeiten bei kassenzugelassenen TherapeutInnen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Hierfür muss vorab ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt und belegt werden, dass in angemessener Zeit und Entfernung kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich, habe jedoch keinen Einfluss auf Entscheidung der jeweiligen Krankenversicherung.
Hier gibt es nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren:
Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. RechnungsempfängerInnen sind für die termingerechte Zahlung sowie den vollständigen Rechnungsbetrag selbst verantwortlich. Die Rechnung kann anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse unter Voraussetzung der Bewilligung der Kostenerstattung eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Gebührenordnung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung herausgegeben.
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall entfällt die Antragstellung bei der Krankenkasse. Somit erfolgt auch keine Weitergabe von persönlichen Daten an die Krankenversicherung. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapiesitzung betragen 134,07 €. Hinzukommen (in der Regel einmalige) Kosten beispielsweise für die Erhebung der biographischen Anamnese, für die Auswertung psychologischer Fragebögen oder falls erforderlich, für gutachterliche Therapieanträge.
Weiterführende Informationen über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten: